Selbstbeteiligung: Ihr Eigenanteil an jeder Tierarztrechnung

Selbstbeteiligung
Ihr Eigenanteil an jeder Rechnung

Die Selbstbeteiligung ist der Teil der Tierarztrechnung, den Sie trotz Versicherung selbst tragen. Sie kann als fester Jahresbetrag oder als Prozentsatz vereinbart sein - die übliche Struktur am Markt ist 80 % Erstattung und 20 % Eigenanteil. Die Spanne reicht von Tarifen ganz ohne Selbstbeteiligung mit unbegrenzter Erstattung bis zu Budget-Tarifen mit Strukturen wie 50 %, mindestens 500 EUR pro Jahr.

WICHTIGSTE FAKTEN

Selbstbeteiligung Was jeder Tierhalter wissen sollte

Wie viel von der Rechnung bei Ihnen hängen bleibt, entscheidet der Tarif - nicht der Tierarzt.

Zwei Grundmodelle

Die Selbstbeteiligung gibt es als festen Jahresbetrag oder als Prozentsatz der Rechnung. Beim festen Betrag zahlen Sie die ersten Kosten des Jahres selbst, danach erstattet der Versicherer. Beim prozentualen Modell tragen Sie bei jeder Rechnung Ihren Anteil - üblich sind 20 % Eigenanteil bei 80 % Erstattung.

Die Bandbreite am Markt

Die Spanne reicht von null Selbstbeteiligung mit unbegrenzter Erstattung in Premium-Tarifen bis zu Budget-Strukturen wie 50 %, mindestens 500 EUR pro Jahr. Faustregel: je niedriger die Selbstbeteiligung, desto höher der Monatsbeitrag - der Unterschied zwischen OP-Schutz und Vollschutz kommt noch obendrauf.

Die zweite Grenze: der GOT-Satz

Auch ein Tarif ohne Selbstbeteiligung schützt nicht automatisch vor Restkosten. Erstattet der Vertrag nur bis zum 2- oder 3-fachen GOT-Satz und die Klinik rechnet im Notdienst den 4-fachen Satz ab, zahlen Sie die Differenz - zusätzlich zum vereinbarten Eigenanteil. Beide Grenzen wirken zusammen.

Worauf Sie achten sollten

Rechnen Sie mit einem realistischen Ernstfall statt mit der Routinerechnung: bei einer Kreuzband-OP für 2.500-4.500 EUR bedeutet ein Eigenanteil von 20 % schnell mehrere Hundert Euro. Prüfen Sie neben der Selbstbeteiligung auch Wartezeit und Erstattungsgrenzen, bevor Sie sich für den billigsten Beitrag entscheiden.

Selbstbeteiligung bei der Tierkrankenversicherung erklärt

Häufige Fragen zur Selbstbeteiligung

Was ist eine übliche Selbstbeteiligung bei der Tierversicherung?
Die verbreitetste Struktur ist 80 % Erstattung bei 20 % Eigenanteil. Daneben gibt es Tarife ganz ohne Selbstbeteiligung mit unbegrenzter Erstattung sowie Budget-Tarife mit Strukturen wie 50 %, mindestens 500 EUR pro Jahr.
Fester Betrag oder Prozentsatz - was ist besser?
Das hängt vom Krankheitsverlauf ab. Ein fester Jahresbetrag ist bei vielen kleinen Rechnungen planbarer - einmal gezahlt, erstattet der Versicherer den Rest des Jahres. Ein prozentualer Eigenanteil wird dagegen bei jeder Rechnung fällig und kann bei einem teuren Eingriff mehrere Hundert Euro ausmachen.
Lohnt sich ein Tarif ohne Selbstbeteiligung?
Tarife ohne Selbstbeteiligung kosten spürbar mehr im Monat. Ob sich das rechnet, hängt davon ab, wie oft und wie teuer Ihr Hund behandelt wird. Wichtig: auch ohne Eigenanteil kann eine Erstattungsgrenze beim GOT-Satz zu Restkosten führen - der Tarif ist nur so gut wie beide Grenzen zusammen.
Zahle ich die Selbstbeteiligung auch im Notdienst?
Ja. Der vereinbarte Eigenanteil gilt unabhängig davon, wann die Behandlung stattfindet. Im Notdienst kommt er zu den ohnehin höheren Kosten hinzu - dort gilt der 2- bis 4-fache GOT-Satz plus 50 EUR Notdienstpauschale. Was das konkret bedeutet, zeigt unser Artikel zu Not-OP-Kosten beim Hund.

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