Vorerkrankung & Anzeigepflicht
was Sie angeben müssen & was passiert
Eine Vorerkrankung ist ein gesundheitliches Leiden, das schon vor dem Abschluss der Tierversicherung bestand. Die Gesundheitsfragen im Antrag fallen unter die Anzeigepflicht nach § 19 VVG: Sie sind gesetzlich verpflichtet, wahrheitsgemäß und vollständig zu antworten. Falsche Angaben können den gesamten Vertrag rückwirkend zu Fall bringen - ohne Ausnahme.