Vorerkrankung: bestehende Leiden und die Anzeigepflicht beim Versicherungsabschluss

Vorerkrankung & Anzeigepflicht
was Sie angeben müssen & was passiert

Eine Vorerkrankung ist ein gesundheitliches Leiden, das schon vor dem Abschluss der Tierversicherung bestand. Die Gesundheitsfragen im Antrag fallen unter die Anzeigepflicht nach § 19 VVG: Sie sind gesetzlich verpflichtet, wahrheitsgemäß und vollständig zu antworten. Falsche Angaben können den gesamten Vertrag rückwirkend zu Fall bringen - ohne Ausnahme.

WICHTIGSTE FAKTEN

Vorerkrankung Was jeder Tierhalter wissen sollte

Die Gesundheitsfragen im Antrag sind kein Papierkram - sie entscheiden über den ganzen Vertrag.

Die Anzeigepflicht nach § 19 VVG

Die Gesundheitsfragen vor Vertragsabschluss fallen unter § 19 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Sie müssen wahrheitsgemäß und vollständig antworten. Verschweigen Sie eine bekannte Erkrankung, kann der Versicherer den gesamten Vertrag rückwirkend anfechten - nicht nur die Leistung für das verschwiegene Leiden.

Pauschale Fragen reichen nicht

Ein wichtiges Detail aus der Rechtsprechung: deutsche Gerichte haben entschieden, dass pauschale Fragen wie "Ist Ihr Hund gesund?" nicht konkret genug sind, um die Anzeigepflicht auszulösen. Versicherer müssen präzise nach einzelnen Umständen fragen. Für Sie heißt das trotzdem: beantworten Sie jede konkrete Frage vollständig - im Streitfall zählt, was gefragt und was geantwortet wurde.

So reagieren Versicherer

Auf eine angegebene Vorerkrankung reagieren Versicherer mit Leistungsausschlüssen, Ablehnung oder Risikozuschlägen von 10-50 % auf den Beitrag. Der häufigste Fall: das Tier wird versichert, aber Kosten für die konkrete Vorerkrankung und ihre Folgen sind dauerhaft ausgeschlossen. Beispiel: ein Hund mit bekannter Allergie ist grundsätzlich versichert - Hautbehandlungen und Spezialfutter wegen dieser Allergie aber nicht.

Worauf Sie achten sollten

Versichern Sie Ihr Tier, bevor die erste chronische Diagnose in der Akte steht - danach ist genau dieses Leiden meist dauerhaft ausgeschlossen. Beachten Sie zusätzlich die Wartezeit: was kurz nach dem Abschluss auftritt, ist ebenfalls noch nicht gedeckt. Welcher Schutzumfang sinnvoll ist, klärt der Vergleich von OP-Versicherung und Vollkrankenversicherung.

Vorerkrankung und Anzeigepflicht bei der Tierkrankenversicherung erklärt

Häufige Fragen zur Vorerkrankung

Was zählt als Vorerkrankung?
Jedes gesundheitliche Leiden, das schon vor dem Vertragsabschluss bestand und Ihnen bekannt war - von der chronischen Allergie bis zur diagnostizierten Gelenkerkrankung. Entscheidend ist, was in den Gesundheitsfragen des Antrags konkret abgefragt wird.
Was passiert, wenn ich eine Erkrankung verschweige?
Die Anzeigepflicht nach § 19 VVG verpflichtet Sie zu wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben. Falsche Angaben können dazu führen, dass der Versicherer den gesamten Vertrag rückwirkend anficht - Sie verlieren dann den kompletten Schutz, nicht nur die Leistung für das verschwiegene Leiden.
Kann ich einen Hund mit Vorerkrankung überhaupt versichern?
Meist ja. Typischerweise wird das Tier versichert, aber die Kosten für die konkrete Vorerkrankung und ihre Folgen sind dauerhaft ausgeschlossen. Alternativ verlangen Versicherer Risikozuschläge von 10-50 % auf den Beitrag oder lehnen den Antrag ab - das handhabt jeder Anbieter anders.
Muss ich auf die Frage "Ist Ihr Hund gesund?" alles offenlegen?
Deutsche Gerichte haben entschieden, dass derart pauschale Fragen nicht konkret genug sind, um die Anzeigepflicht auszulösen - Versicherer müssen präzise fragen. Verlassen sollten Sie sich darauf nicht: beantworten Sie jede konkrete Gesundheitsfrage vollständig und heben Sie den Antrag als Nachweis auf.

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